Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Anwendungsbereich

Grundlage sämtlicher Lieferungen und Leistungen der Verwenderin gegenüber Unternehmern und Verbrauchern sind die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher im Sinne unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, welche weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Unternehmer im Sinne unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen sind juristische und natürliche Personen, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer beruflichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). 

Seitens Unternehmern verwandte entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn die Verwenderin diese schriftlich anerkannt hat. 

§ 2 Angebot und Vertragsschluß

Im Rahmen dieses Onlineshops kann der Besteller auf elektronischem Wege ein Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages abgeben. Unsere Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Durch das Absenden des vollständig ausgefüllten Bestellformulars gibt der Besteller ein bindendes Angebot auf Abschluß eines Vertrages ab. Vor der endgültigen Abgabe des Angebotes wird dem Besteller die Möglichkeit eingeräumt, die Richtigkeit seiner Angaben zu prüfen und diese gegebenenfalls zu korrigieren. 

Die Verwenderin nimmt das Angebot zum Abschluß eines Vertrages durch Übersendung einer Auftragsbestätigung via E-Mail an. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist verbindlich. Insbesondere ist für den Umfang der Lieferung allein die elektronische Auftragsbestätigung maßgebend. Details des Vertrages können seitens des Bestellers unter der Rubrik „mein Konto“ eingesehen werden.

Die Verwenderin behält sich ausdrücklich vor, eingegangene Bestellungen innerhalb der Annahmefrist des § 147 BGB abzulehnen, wenn im Rahmen des Bestellprozesses bekannt wird oder der Verdacht besteht, dass durch ein Motiv Immaterialgüterrechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

§ 3 Lieferung und Versand

Die Auslieferung der Ware erfolgt durch einen seitens der Verwenderin wählbaren Versanddienstleister. Der Besteller hat eine Portopauschale zu tragen, welche sowohl vom Warenwert als auch dem Lieferort abhängig sein kann. Aktuelle Versandpreise können unter der Rubrik „Liefer- und Versandkosten“ eingesehen werden.

Ist der Besteller Unternehmer, geht mit der Übergabe der Ware an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Besteller, Hersteller oder von uns beauftragt ist – die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Bei Auslieferungen durch die Verwenderin selbst, geht die Gefahr auf den Besteller über, soweit die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird. 

Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern nicht eine schriftliche, ausdrückliche als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt. Die von Erfüllungsgehilfen der Verwenderin oder mündlich getroffenen Lieferterminzusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens der Verwenderin. 

Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. 

Teillieferung sind in zumutbarem Umfang zulässig. 

Nimmt der Besteller die gelieferte Ware nicht ab ist die Verwenderin befugt – nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.


§ 4 Preise und Bezahlung

Alle Preise sind Endpreise (einschließlich Mehrwertsteuer) zuzüglich Versandkosten. Der Kaufpreis und die Versandkosten sind sofort und ohne Abzug fällig. 

Rabatte, Skonti und ähnliche Nachlässe bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

Ist der Besteller Unternehmer gelten ferner folgende Absätze (3) und (4) als vereinbart:

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Ein Unternehmer gerät spätestens, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer sonstigen Zahlungsaufforderung Zahlungen leistet, in Verzug. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufforderung unsicher, beginnt die 30-Tagesfrist mit dem Empfang der Leistung.

Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB wird dieser ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis mit Zugang der Rechnung sofort fällig ist. Der Besteller gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet. Unabhängig von dem Zugang der Rechnung beginnt die 30-Tagesfrist mit dem Erhalt der Waren.

Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Bestellers aus den unter www.digideco.de angebotenen Bezahlverfahren. Die Verwenderin behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlmodi abhängig vom Bestellwert einzuschränken.

Soweit die vom Besteller gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens der Verwenderin nicht durchführbar ist – insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Bestellers mangels Deckung des Kontos oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist – hat der Besteller der Verwenderin oder der von dieser mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

Die Verwenderin ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen und – im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers – ihre Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Verwenderin behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. 

Ist der Besteller Unternehmer, behält sich die Verwenderin das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. 

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Ist der Besteller Unternehmer, ist dieser zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln. 
(5) Ist der Besteller Unternehmer, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt – die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch die Verwenderin. 

§ 6 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware. Ist der Besteller Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, setzen Ansprüche auf Gewährleistungen voraus, dass dieser seinen Rügeobliegenheiten im Sinne des    § 377 HGB nachgekommen ist.

Die Haftung der Verwenderin richtet sich im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet die Verwenderin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Darüber hinaus haftet die Verwenderin bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbegrenzt. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung der Verwenderin auf den Ersatz des Vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 


§ 7 Haftung für die Verletzung von Immaterialgüterrechten

Übermittelt der Besteller ein eigenes Motiv zum Zwecke der Vervielfältigung – insbesondere zum Zwecke des Druckes – haftet dieser allein, wenn durch die Ausführung seiner Bestellung Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller versichert mithin, dass die der Verwenderin übersandten Motive keine Immaterialgüterrechte – insbesondere keine Marken- und Urheberrechte – Dritter verletzen. 

Der Besteller wird die Verwenderin von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden.

§ 8 Gerichtsstand/Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz der Niggemeyer Bildproduktion GmbH & Co. KG in Bochum.

Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Die Verwenderin ist in diesem Fall auch berechtigt, den Besteller an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Besteller über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.

Der Vertrag nach Maßgabe der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt. 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. 

Stand 03/2010